Charta hat auch Auswirkungen auf den Bahnverkehr

Qualität der öffentlichen Leistungen im Blickfeld

Dienstag, 19. Dezember 2017 | 16:09 Uhr

Bozen – Eine Charta für die Qualität der öffentlichen Leistungen bindet künftig Auftragnehmer der öffentlichen Verwaltungen an festgeschriebene Qualitätsstandards.

Die Landesregierung hat heute die Richtlinien zur Ausarbeitung der Charta für die Qualität von ausgelagerten öffentlichen Dienstleistungen in Südtirol genehmigt. Davon betroffen sind Dienstleister, die im Auftrag der öffentlichen Verwaltung oder Körperschaft eine Leistung erbringen. Sie sind ebenso wie die öffentlichen Verwaltungen selbst gewissen Qualitätskriterien verpflichtet.

In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) sind die Träger einer Leistung, also öffentliche Verwaltung wie Körperschaften, dazu angehalten, die Qualitätsstandards festzuschreiben, die Auftragnehmer in Zusammenhang mit einer übernommenen Dienstleistung erbringen müssen. Außerdem muss die Qualität der Leistung regelmäßig geprüft werden. Dazu zählen beispielsweise das Ausmaß der zu erwartenden Dienstleistung, die Fristen innerhalb derer diese zu erbringen ist, das Beschwerdemanagement oder das Mindestmaß an Fachkenntnissen, die das Personal mitbringen muss.

Diese Rahmenrichtlinien seien Landeshauptmann Arno Kompatscher zufolge das Ergebnis einer langen Vorarbeit. „Sie sind die Grundlage dafür, dass die Leistungen, die mit Steuergeldern finanziert sind, in bestmöglicher Qualität erbracht werden“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz der Landesregierung.

Dienstleistungsverträge unter dem EU-Schwellenwert von 209.000 Euro sind von der Pflicht einer Qualitätscharta ausgenommen. Dasselbe trifft für akkreditierte Dienste zu, die sowieso in puncto Qualität regelmäßig geprüft werden.

Prinzipielle Grundsätze einer jeden öffentlichen Dienstleistung müssen hingegen von allen Auftragnehmern respektiert werden. Sie umfassen beispielsweise: Gleichheit der Rechte aller Nutzer, Unparteilichkeit, Dienstkontinuität, Einbeziehung der Nutzer an der Leistung selbst, Zugang zu Informationen, Effizienz und Wirksamkeit der Dienste und ihre Wirtschaftlichkeit, Klarheit, Transparenz sowie Zweisprachigkeit.

Zufriedenheit der Bürger mit einer Dienstleistung im Mittelpunkt

Die genehmigten Richtlinien halten fest, dass der Träger einer Leistung die eigene Charta der Dienstqualität den Nutzern zur Verfügung stellt, damit diese sich daran orientieren können. Dem Bürger stehen außerdem Formulare für dessen Anregungen, Beschwerden und Schlichtungsanträge zur Verfügung. Innerhalb Februar jedes Jahres ist über eine Umfrage die Zufriedenheit der Nutzer mit dem Dienst zu ermitteln. In einem Bericht wird der Leistungsträger die beauftragende Körperschaft und den VZS über das Ergebnis informieren – auch welche Beschwerden oder Anregungen eingegangen sind und wie damit umgegangen wurde.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen