Autonomiegruppe: „Unsichere Rechtslage wird geändert“

Senat verabschiedet Gesetz zu Patientenverfügung

Donnerstag, 14. Dezember 2017 | 12:42 Uhr

Rom – Am heutigen 14. Dezember wurde im Senat über das Gesetz zur Patientenverfügung abgestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass todkranke Patienten im Endstadium künftig das Recht haben, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Verschiedene weitere Maßnahmen, die großteils bereits im medizinischen Verhaltenskodex bzw. in der Rechtsprechung vorgesehen sind, werden nun besser und klarer geregelt.

Das Gesetz sieht vor, dass Ärzte und Patienten sich gemeinsam auf einen Behandlungsverlauf sowie auf die Einstellung einiger Behandlungen einigen können und dass der Wille des Patienten stets innerhalb des gesetzlichen Rahmens respektiert wird. „Das Gesetz stärkt die therapeutische Allianz zwischen dem Arzt und dem Patienten, und dies ist im Interesse aller”, so Senator Francesco Palermo in seiner Stimmabgabeerklärung im Namen der Autonomiegruppe. Die Mediziner werden nicht mehr strafrechtlich für die Folgen des Einstellens lebenserhaltender Behandlungen wie künstliche Ernährung und Hydrierung verantwortlich sein.

„Das Gesetz sieht vor, dass jeder künftig in einer Patientenverfügung selbst festhalten kann, wie er im Falle einer tödlichen, irreversiblen Krankheit behandelt werden möchte. Auch künstliche Ernährung und Beatmung sollen eingestellt werden, wenn der Betroffene oder ein von ihm dazu Bevollmächtigter dies entscheidet. Zusätzlich werden mit dem Gesetz schwer belastende Behandlungen bei Patienten im Endstadium verboten. All dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Arzt. In den meisten europäischen Ländern ist dies schon lange allgemeine Praxis“, so die Senatoren der Autonomiegruppe.

In Italien gab es bis heute keine verbindlichen Normen dazu, weshalb im Streitfall Richter darüber bestimmten, ob Beatmungsgeräte abgeschaltet oder Magensonden entfernt werden durften. „Diese unsichere Rechtslage wird mit diesem Gesetz geändert. So wird geregelt, was beispielsweise im Fall einer tödlichen Krankheit passieren soll. Es geht darum, dass jeder selbst über sein Leben bestimmen kann und dass Todkranken ein Recht auf ein würdevolles Sterben genehmigt wird. Wir haben für diese Regelung gestimmt, weil sie den Menschen eine autonome Entscheidung erlaubt. Respekt vor dem menschlichen Leben bedeutet auch Respekt vor einem würdevollen Sterben.“, erklären Palermo, Zeller und Berger abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen