Höhe des Stipendiums richtet sich nach Einkommen

Studienbeihilfen für Ausbildung des Gesundheitspersonals

Mittwoch, 03. Januar 2018 | 15:40 Uhr

Bozen – Für die Grundausbildung der Gesundheitsberufe sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich werden auch im Schuljahr 2017/18 Studienbeihilfen gewährt.

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Einkommen der Familie. Eine Studienbeihilfe können all jene Studierenden erhalten, deren Familieneinkommen nach Abzug der Freibeträge im Jahre 2016 weniger als 32.000 Euro betragen hat.

Es gelten folgende Einreichetermine: der 12. Februar 2018 für Kurse, die zwischen 1. August und 31. Dezember 2017 begonnen haben, der 31. Mai 2018 für jene Kurse, die zwischen 1. Jänner und 31. Juli 2018 beginnen.

Die Formblätter für die Gesuche sind im Landesamt für Gesundheitsordnung, Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, III. Stock, erhältlich. Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung stehen auch unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/beihilfen-gesundheitspersonal.asp zum Download bereit.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Gesundheitsordnung unter der Telefonnummer 0471/418152 oder unter der E-Mail-Adresse gesundheitsordnung@provinz.bz.it.

Von: ao

Bezirk: Bozen