Unterberger begrüßt Entscheidung

Verfassungsgericht stärkt Rechte von Regenbogenfamilien

Donnerstag, 22. Mai 2025 | 16:04 Uhr

Von: luk

Rom – Der italienische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 68 vom 22. Mai 2025 eine bedeutende Entscheidung zur rechtlichen Anerkennung von Regenbogenfamilien getroffen. Demnach ist Artikel 8 des Gesetzes Nr. 40/2004 über künstliche Befruchtung teilweise verfassungswidrig, da er die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerin einer Mutter als zweiten Elternteil ausschließt – auch wenn die Befruchtung im Ausland erfolgt ist.

Der Richterspruch verpflichtet künftig die Behörden, auch die nicht biologische Mutter als rechtlichen Elternteil anzuerkennen, sofern das Kind in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren wurde. Ausschlaggebend sei, so das Gericht, das Kindeswohl, das ein stabiles rechtliches Verhältnis zu beiden Elternteilen und deren Familien verdiene.

Senatorin Julia Unterberger (SVP), Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, begrüßt die Entscheidung als „Meilenstein im Kampf um die Anerkennung von Regenbogenfamilien“. Gleichzeitig kritisierte sie die aktuelle Regierung, deren Familienpolitik weiterhin auf einem traditionellen Mutter-Vater-Kind-Modell beharre. „Der Verfassungsgerichtshof hat heute klar Stellung bezogen – zugunsten moderner Familienrealitäten und insbesondere zum Wohle des Kindes“, erklärte Unterberger in einer Mitteilung.

Bezirk: Bozen

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