Stocker: "Zeit für die Gewinnung von Ärzten"

Werkverträge in Gesundheitsversorgung bis Ende 2019 möglich

Samstag, 23. Dezember 2017 | 16:13 Uhr

Bozen – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb kann sein Personal – es handelt sich in erster Linie um Ärzte – für weitere zwei Jahre mit Werkverträgen beschäftigen. “Das ist eine sehr, sehr gute Nachricht für die Südtiroler Gesundheitsversorgung”, zeigt sich Gesundheitslandesrätin Martha Stocker erleichtert. Gelungen sei diese Übergangsregelung in Zusammenarbeit mit den Südtiroler Parlamentariern, allen voran mit Manfred Schullian. Dank gebühre auch Albrecht Plangger, Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin und Unterstaatssekretär Angelo Rughetti. “Der entsprechende Passus, mit dem wir weiter das ärztliche Personal aufnehmen können, wurde in das Begleitgesetz zum Haushaltsgesetz eingefügt. Das ist erforderlich, um die Dienste in allen sieben Krankenhäusern zu garantieren, was durch die einzuhaltende EU-Arbeitszeitregelung zusätzlich erschwert worden ist”, erklärt Stocker. Darüber hinaus könnte mit diesen Personalressourcen auch der Auftrag zum Abbau der Wartezeiten für Facharztvisiten vom Sanitätsbetrieb umgesetzt werden.

Notwendig wurde die neue Regelung, weil das Bozner Arbeitsgericht die bis zu diesem Zeitpunkt übliche Praxis der Werkverträge des Südtiroler Sanitätsbetriebs Ende 2016 mit einem Urteil nahezu unanwendbar machte. Über einen Werkvertrag durfte seither nur noch mitarbeiten, wer weder in die Betriebsstruktur noch in die Dienstpläne eingebunden und auch nicht weisungsgebunden war. Diese Vorgaben treffen jedoch nur für sehr wenige Dienste zu. Besonders prekär war die Lage in den Abteilungen Notaufnahme, Notfallmedizin, Anästhesie und Wiederbelebung, Pädiatrie und Gynäkologie, die zwischenzeitlich nur per Notverordnung besetzt werden konnten. Der Sanitätsbetrieb griff in der Folge auf andere Anstellungsformen befristeter Natur zurück.

“Das oberste Ziel ist natürlich die unbefristete Anstellung mittels Wettbewerb von Fachkräften, die alle Voraussetzungen erfüllen – dazu gehören neben dem Facharzttitel etwa der Nachweis der Zweisprachigkeit und die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Das braucht aber Zeit – und diese Zeit haben wir mit der neuen Übergangsregelung jetzt gewonnen”, zeigt sich Landesrätin Stocker zuversichtlich.

Der Sanitätsbetrieb wird die kommenden beiden Jahre nutzen, um verstärkt in die Personalgewinnung zu investieren und die entsprechenden Wettbewerbe auszuschreiben.

Von: mk

Bezirk: Bozen