Pendlerbonus

Zugverspätungen werden zu „barer Münze“

Dienstag, 19. Dezember 2017 | 15:16 Uhr

Bozen – Bei allzu häufigen Verspätungen und Ausfällen im lokalen Bahnverkehr erhalten Pendler künftig eine finanzielle Vergütung als „Pendlerbonus“ gutgeschrieben.

Auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Florian Mussner hat die Landesregierung am 19. Dezember beschlossen, einen “Pendlerbonus” einzuführen. „Regelmäßige Zugfahrgäste erhalten demnach einmal jährlich eine Entschädigung im Falle von wiederholten Verzögerungen auf den einzelnen Bahnlinien“, erklärt Landesrat Mussner. Diese Vergütung ist in der zwischen den Eisenbahnunternehmen und der Verbraucherzentrale abgestimmten Qualitätscharta vorgesehen. „Die Maßnahme beruht auf einer EU-Verordnung zu den Rechten und Pflichten der Bahnfahrgäste und zielt indirekt auch darauf ab, die Qualität der Eisenbahndienste für die Nutzer zu gewährleisten und weiter zu verbessern“, sagt Mussner.

Gemäß der jeweiligen Dienstleistungsverträge soll die Gutschrift bereits im kommenden Jahr für die Verspätungen der Trenitalia-Züge zur Anwendung kommen, in den folgenden Jahren dann auch für die Züge der SAD AG. Gutgeschrieben werden maximal 50 Euro pro Person und Jahr.

Verspätungen und Vertragsstrafen

Laut Dienstleistungsvertrag sind die Eisenbahnunternehmen dazu verpflichtet, eine Reihe von Qualitätsstandards im Bahnverkehr zu gewährleisten, beispielsweise im Hinblick auf die Pünktlichkeit, Sauberkeit, Kundenfreundlichkeit, Fahrgastinformation und Ähnliches. Die Einhaltung dieser Standards wird vonseiten des Landes regelmäßig überprüft und bewertet. Werden die festgelegten Standards nicht erfüllt, fallen für das Eisenbahnunternehmen Vertragsstrafen an, etwa dann, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Pünktlichkeitsrate aufgrund von selbst verschuldeten Verzögerungen nicht erreicht wird.

Die Pünktlichkeitsrate ist für jede Bahnlinie vertraglich festgelegt und wird monatlich überprüft, und zwar anhand der effektiven Fahrzeiten und allfälligen Verspätungen, die für jeden einzelnen Zug im Datensystem exakt erfasst werden. Als „Verspätung“ gilt, wenn die im Fahrplan angegebene Ankunftszeit um mehr als fünf Minuten überschritten wird. Vertragsstrafen fallen dann an, wenn der prozentuelle Anteil an Verspätungen pro Monat eine festgelegte Quote um mehr als einen Prozentpunkt übersteigt. Als Quote gilt für die Meraner Linie zehn Prozent, für die Pustertaler Linie drei Prozent, für die Brennerbahnlinie Eisacktal/Wipptal sowie für das Unterland jeweils fünf Prozent.

Ein Großteil der jährlich anfallenden Vertragsstrafe wird über das Mobilitätsressort des Landes künftig als Pendlerbonus an die anspruchsberechtigten Zugfahrgäste weitergereicht.

Wer erhält den Pendlerbonus?

Der Pendlerbonus wird einmal jährlich automatisch all jenen Fahrgästen gutgeschrieben, die einen Südtirol Pass, einen EuregioFamilyPass, einen Südtirol Pass family, einen Südtirol Pass abo+ mit 150 Euro Jahrespauschale oder einen Südtirol Pass65+ mit einer Jahrespauschale von 75 Euro oder 150 Euro besitzen und für die im Monat auf der jeweiligen Strecke bzw. für das jeweilige Bahnunternehmen mindestens 30 Entwertungen aufscheinen. Die Gutschrift erfolgt für den Fahrgast völlig unbürokratisch, indem der Bonus einmal pro Jahr automatisch verrechnet wird. Den Inhabern von Abo+ mit Jahrespauschale von 150 Euro und von Südtirol Pass65+ mit Jahrespauschale von 75 und 150 Euro wird die Gutschrift bei der jährlichen Erneuerung des Abos verrechnet.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen