Von: mk
Bozen – Skilehrer, die eine Ausbildung zum Skischulassistenten einer anderen Disziplin antreten möchten, brauchen keine Eignungsprüfung mehr antreten.
Auf Empfehlung der Landesberufskammer der Skilehrer hat die Landesregierung heute eine Vereinfachung in der Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs angebracht. Diese regelt nämlich die Ausbildung und die entsprechenden Zugangskriterien. Bisher war es nötig, für die Ausbildung in jeder Disziplin eine Eignungsprüfung zu bestehen, um zugelassen zu werden. “Wer nunmehr schon die Vollausbildung zur Ausübung des Skilehrerberufs in einer der Disziplinen Alpinskilauf, Snowboard oder Langlauf besitzt und im Landesberufsverzeichnis der Skilehrer verfügt, erhält ohne Eignungsprüfung Zugang zur Ausbildung zum Skischulassistenten einer anderen Disziplin”, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher die Ergänzung in der Skilehrerordnung. “Die fachlich-motorischen Fähigkeiten wie auch die allgemeinen Voraussetzungen hat der Kandidat oder die Kandidatin schließlich schon in einer anderen Disziplin unter Beweis gestellt.”