Von: mk
Bozen – Dass Arbeitgeber und Gewerkschaften zumeist unterschiedliche Interessen vertreten, ist alles andere als ungewöhnlich. Dem berechtigten Interesse des Unternehmens an mehr Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Profit steht nämlich das Recht des Arbeiters auf eine ausgewogene, familienfreundlich Arbeitszeitgestaltung und faire Entlohnung gegenüber. Diese konträren Interessen treffen bei den Verhandlungen der Sozialpartner aufeinander und das Ziel solcher Gespräche sollte ein Kompromiss sein, der im Interesse des Unternehmens und der Arbeiter eine Verbesserung der Ausgangssituation bedeutet. Laut ASGB scheine die SAD AG aber keinerlei Interessen an Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu haben und versuche offenkundig die eigenen Arbeitnehmer als Faustpfand in den Verhandlungen mit dem Land Südtirol zu gebrauchen.
„Wie berechtigt das Interesse der SAD am Gewinn der anstehenden Ausschreibung des öffentlichen Nahverkehrs auch sein kann, rechtfertigt dies in keiner Weise die Handlungen der letzten Wochen und Monate. Ihren Höhepunkt erreichte diese Auseinandersetzung mit der einseitigen und widerrechtlichen Kündigung aller Zusatzverträge zwischen SAD und Gewerkschaften, welche in den letzten Jahrzehnten in teils langwierigen Verhandlungen abgeschlossen wurden. Viele gewerkschaftliche Mitbestimmungs- und Kontrollrechte wurden somit von einem Tag auf den andern unmöglich gemacht“, kritisiert der ASGB.
Begleitet sei dieses Vorgehen mit Aussendungen der SAD AG an Landespolitiker, Beamte und Medien worden, welche den Gewerkschaften offen vorwerfen, nicht die Interessen der Arbeiter, sondern explizit die Interessen eines Mitbewerbers der SAD zu vertreten.
„Solche Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage und ist dieses Verhalten der SAD AG schlicht inakzeptabel. Schließlich wurde den Arbeitnehmern, welche durch dieses Vorgehen der Betriebsführung erhebliche Lohneinbußen erlitten haben, angeboten, einen ‚ad personam Zusatzvertrag‘ abzuschließen, um sie vor den negativen Folgen des Verhaltens der ach so ‚bösen‘ Gewerkschaften zu schützen. Dass durch diese ‚Zusatzverträge‘, welche einen solchen Namen auch nur ansatzweise nicht verdienen, die Arbeitssituation der Beschäftigten erheblich verschlechtert wird, versteht sich von selbst“, erklärt der ASGB.
Da der ASGB nicht bereit ist, dieses „widerrechtliche Vorgehen und diese falschen Unterstellungen“ der Betriebsführung der SAD Nahverkehrs AG weiterhin zu tolerieren, hat er die Rechtsanwälte Dr. Prantl Markus und Dr. Felix von Wohlgemuth aus Bozen beauftragt, beim Arbeitsgericht Bozen ein Verfahren wegen gewerkschaftsfeindlichem Verhalten gegen das Unternehmen einzuleiten.
„Der beste Prozess ist bekanntlich jener, welcher nicht geführt werden muss, aber in diesem Fall sehen wir keinen anderen Weg, als über ein unabhängiges Gericht die Rechte der Gewerkschaft und folglich der Arbeitnehmer der SAD AG zu schützen“, erklärt die Gewerkschaft.
Außerdem wird wieder gestreikt. Die Gewerkschaften AGB-Transporte, SGB-Transporte, UILTRASPORTI, Or.S.A. Eisenbahnen und USB teilen mit, dass ein 24-stündiger Streik im öffentlichen Personennahverkehr des SAD-Personals ausgerufen wurde – und zwar am Freitag, den 27. Oktober.
Die Details gibt es hier: