Von: ka
Bozen – Die Flughafenbetreibergesellschaft ABD hat einen neuen Verwaltungsrat. An der Spitze steht die Wirtschaftsberaterin Astrid Kofler.
Die aus Meran gebürtige 38-jährige Betriebswirtschafterin Astrid Kofler ist die neue Präsidentin des Verwaltungsrats der ABD Airport AG. Heute Abend (2. August) wurde sie von der Gesellschafterversammlung an die Spitze des neu bestellten Verwaltungsrats der zur Gänze in Landesbesitz befindlichen ABD-AG gewählt. Kofler hat in Verona Betriebswirtschaft studiert und anschließend in Mailand einen Master in Steuerrecht erworben. Internationale Erfahrung hat sie in einer Kanzlei in Mailand erworben, zuletzt als Senior Manager, sowie in Deutschland und Ungarn. Sie ist Mitgründerin eines Bozner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüros.
Der bisher fünfköpfige Verwaltungsrat der ABD AG war am 11. Juli 2016 in Folge des Ausgangs der Volksbefragung zum Flughafengesetz zurückgetreten. Der neue Verwaltungsrat hat nur mehr drei Mitglieder. Diese wurden heute auf Vorschlag der Landesregierung ernannt. Neben Präsidentin Astrid Kofler sind dies die Rechtsanwältin und Vizedirektorin des Bereiches Rechtsdienst des Landes, Cristina Bernardi, und der Kabinettchef des Landeshauptmanns, Dominik Holzer.
“Der neue Verwaltungsrat hat die Aufgabe, den ordentlichen Betrieb des Flughafens Bozen in Abstimmung mit den staatlichen Behörden bis zum Abschluss des Rückzuges des Landes aus dem Flughafenbetrieb zu garantieren und den Gesellschaftswert für den geplanten Verkauf der ABD Airport AG möglichst hoch zu halten”, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Der Rückzug des Landes aus der Betreibergesellschaft wird von den zuständigen Landesämtern geplant und durchgeführt. Die rechtliche Grundlage dazu ist ein Gesetzesartikel, den der Landtag am 15. Juli 2016 im Zusammenhang mit dem Landesfinanzgesetz genehmigt hat.
“Der erste Schritt wird die Bewertung der Gesellschaftsanteile durch eine unabhängige Prüfungsgesellschaft sein”, sagt Landeshauptmann Kompatscher, “dann kann auf der Grundlage des ermittelten Marktwertes die Ausschreibung für den Verkauf abgewickelt werden. Sollte sich kein Käufer finden, wird die Gesellschaft liquidiert, wie vom Landesgesetz Nr. 17/2016 vorgesehen.”
Was die Vergütungen für die Verwaltungsratsmitglieder angeht, so werden diese durch einen Landesregierungsbeschluss geregelt. Der Präsidentin stehen 2.400 Euro brutto im Monat zu. Den beiden ordentlichen Verwaltungsratsmitglieder, die im Landesdienst stehen, werden mit einer Zulage von 350 Euro brutto im Monat zuzüglich 150 Euro Sitzungsgeld entschädigt.