EuGH-Generalanwalt stützt Südtiroler Position

Landesstipendium für Ärzte: Arbeit in Südtirol oder Geld zurück

Freitag, 15. September 2017 | 10:44 Uhr

Bozen – Ein Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts gibt dem Land Südtirol recht. Dieses hatte von einer Ärztin die Rückerstattung rund 70.000 Euro ihres Facharzt-Stipendiums verlangt.

Laut Landesgesetz geht damit eine fünfjährige Dienstverpflichtung in Südtirols Spitälern einher. Und diese Norm scheint nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu halten.

Konkret geht es um den Fall der Südtiroler Ärztin Dr. Sabine Simma Federspiel. Sie hatte von 1992 bis 2000 in Innsbruck ihre Facharztausbildung für Neurologie und Psychiatrie absolviert. Federspiel hätte in den zehn Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung als Gegenleistung für das Landesstipendium fünf Jahre als Fachärztin in Südtirol arbeiten müssen. Wer dagegen verstößt, muss laut Norm 70 Prozent des Stipendiums samt Zinsen ans Land zurückzahlen.

Dr. Simma Federspiel war nach ihrer Ausbildung nach Vorarlberg gegangen. Als das Land davon Wind bekam, zog es vor Gericht.

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Von: luk

Bezirk: Bozen