Von: sr
Bozen – Was die Herstellung von Speiseeis betrifft, gibt es neue Qualitätsanforderungen, die kürzlich in der Handwerksordnung verankert wurden. Positives Echo gibt es hierzu vom Obmann der Speiseeishersteller im lvh, Loris Molin Pradel.
Die Verwendung des Begriffs „Eisdiele“ ist von nun an klar vom Land geregelt: Nur wer Eis nach vorgegebenen Qualitätsstandards produziert, darf die Bezeichnung verwenden. „Dank der engen und sehr guten Zusammenarbeit zwischen dem Land, den Vertretern der Wirtschaftsverbände lvh und hds, dem Verbraucherschutz und den Kontrollorganen konnten wichtige und klare Entscheidungen getroffen werden.
Wer seinen Betrieb „Eisdiele“ nennen will, akzeptiert automatisch Qualitätskontrollen, wie sie laut Handwerksordnung möglich sind“, erklärt der Obmann der Speiseeishersteller im lvh Loris Molin Pradel. Für die Südtiroler Speiseeishersteller bedeutet diese Regelung einen bedeutenden Qualitätssprung. „Lange haben wir auf dieses Ziel hingearbeitet, nun wird die gesamte Berufssparte auf ein höheres Qualitätsniveau gestellt, schließlich muss das Produkt der erwarteten Qualität des Kunden gerecht werden“, so Pradel.
Die wichtigsten Neuerungen der neuen Regelung sind folgende: es dürfen keine Farbstoffe und künstlichen Aromastoffe verwendet werden, ebenso verboten sind genmanipulierte Organismen in den Zutaten, für die Zubereitung der Basismischungen sind keine pflanzlichen hydrierten Fette erlaubt, sondern nur die Verwendung von Fett aus der Milch oder den Eiern.