Von: sr
Bozen – Die über 100.000 Bewegungen von Nutztieren im Jahr wurden dem betrieblichen tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes bislang persönlich, mittels Fax oder Online-Formular oder über die Südtiroler Bürgerkarte gemeldet, fasst der stellvertretende Landestierarzt Ernst Stifter zusammen.
Mit Beginn des papierlosen Zeitalters in der öffentlichen Verwaltung sind auch die bäuerlichen Betriebe als landwirtschaftliche Unternehmer angehalten, mit den öffentlichen Verwaltungen nur mehr digital zu kommunizieren. Die Meldung von Tierbewegungen kann nach der kommenden Woche nicht mehr über das Online-Formular oder mittels Fax erfolgen. Bestehen bleiben die Möglichkeiten, sich persönlich zum Amtstierarzt des Südtiroler Sanitätsbetriebs zu begeben, um die Meldung zu deponieren, oder dies mit zertifizierter elektronischer Post – an vet@pec.sabes.it mit Kopie eines Identifikationsdokuments – zu erledigen.
“Die dritte und von uns empfohlene Möglichkeit”, betont Stifter, “ist die Nutzung des Dienstes für Tierbewegung im Südtiroler Bürgernetz mit der Bürgerkarte; dieser Dienst hat sich seit seiner Einführung vor drei Jahren bewährt”. Die Aktivierung der Bürgerkarte wird kostenlos über die Gemeinden vorgenommen.
Über den Dienst für Tierbewegungen können folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Eintragung der Eingangsbewegung aus einem Südtiroler Tierhaltungsbetrieb; Eintragung der Ausgangsbewegung zu einem Südtiroler Tierhaltungsbetrieb hin; Beantragung von Gesundheitsbescheinigungen für das Verbringen in andere Provinzen bzw. Regionen Italiens (Modell vier); Beantragung von Gesundheitsbescheinigungen für das Verbringen auf Almen oder Weiden in anderen Provinzen oder Regionen Italiens (Modell sieben); Eintragung von durchgeführten Hausschlachtungen; Eintragung des Verendens von Tieren und Beantragung des Entsorgungsscheins.
Zudem ermöglicht dieser Online-Dienst die elektronische Führung des Stallregisters. Wenn dieser Dienst aktiviert wird, ist das Führen des Stallregisters in Papierform nicht mehr notwendig. Gemeldete Tierbewegungen werden automatisch im elektronischen Stallregister eingespeist. Zudem kann über den Online-Dienst eine Einsichtnahme in Untersuchungsergebnisse wie Blutproben oder Milchproben oder in die Informationen über durchgeführte Impfungen erfolgen. Außerdem ist eine Kontaktaufnahme mit dem tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes (Amtstierarzt) für anfallende Anfragen oder Probleme möglich, schließt der stellvertretende Landestierarzt.