Bozen/Niederrasen – Das Überprüfungsgericht in Bozen hat den Antrag der Verteidiger von Dzenana Mangafic, der Ex-Frau des ermordeten Kurt Huber, auf Haftentlassung abgelehnt. Anfang Dezember war Huber in seiner Wohnung in Niederrasen tot aufgefunden worden. Bereits zu Anfang geriet seine Ex-Frau in den Fokus der Ermittler. Anfang Mai wurde sie aufgrund der Indizienlage in U-Haft ins Gefängnis überstellt. Ihre Verteidiger wollten die Auflösung der U-Haft erwirken und durch eine tägliche Unterschriftspflicht bei den Behörden ersetzen. Doch diesem Antrag wurde laut Medienberichten nicht stattgegeben. Die 56-Jährige muss vorerst im Gefängnis bleiben. Bekanntlich steht die Frau aus Sarajevo unter dringendem Tatverdacht, ihren Ex-Mann Kurt Huber (71) im Streit erstochen zu haben.