Von: mk
Bozen – Aus Datenschutzgründen und als Zeichen gegen die Verletzung der Privacy-Bestimmungen zum Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten sollten Eltern von Schulkindern in den Schulen nicht die vom Sanitätsbetrieb verschickten Dokumente über Impfstatus der Kinder oder Bescheinigungen über mögliche Krankheiten der Kinder abgeben. Das rät der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.
“Für Schulkinder gibt es keinerlei Konsequenzen, wenn die Unterlagen in Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschulen für bis zu 16 Jahre alte Schüler nicht wie vorgeschrieben, bis zum 31. Oktober abgegeben werden. Die Schüler dürfen in jedem Fall die Schulen besuchen, heuer und auch alle Folgejahre, egal ob Dokumente abgegeben werden oder nicht und auch unabhängig davon, ob sie alle Pflichtimpfungen haben oder nicht”, so Pöder.
“Auch die Geldstrafen von 100 bis 500 Euro gibt es nicht wegen der eventuellen Nicht-Vorlage der Dokumente, sondern wegen der Nicht-Erfüllung der Impfpflicht. Wer also die Unterlagen in den Schulen nicht abgibt, kriegt deswegen keine Strafe und die Kinder dürfen in die Schule gehen. Vorteil davon ist, dass niemand in den Schulen oder auch eventuell bei kleineren Dörfern dann jeder über den Impf- oder Gesundheitsstatus des Kindes Bescheid weiß”, fügt Pöder hinzu.
Sein Fazit lautet: Geben Eltern von Schülereltern die Unterlagen über Impfstatus, Krankheit oder Gesundheit der Kinder nicht in den Schulen ab, dann können die Schüler trotzdem immer zur Schule gehen und es gibt rein für diesen Verweigerungsakt keine Strafen. Die Geldstrafen greifen erst dann, wenn Eltern nicht alle vorgeschriebenen neun bzw. zehn Pflichtimpfungen an ihren Kindern vornehmen lassen. Das habe mit der Dokumentation nichts zu tun.
Beim Kindergarten und Kitas und überhaupt bei Kleinkinderbetreuungsstrukturen sei die Thematik etwas komplexer: Dort ist die Abgabe der Dokumentation bis 10. September in diesem Jahr Voraussetzung dafür, dass die Kinder in Kindergarten und Kita dürfen. Vormerkungen zum Impfen und im Falle der Nichtbeachtung der Vormerkungen die Einladung zum Impfgespräch folgen dann erst in den Herbst-oder Wintermonaten. Die Geldstrafen gibt es auch hier für die Nicht-Beachtung der Impfpflicht.
Pöder rät den Eltern in Kindergärten und Kitas vor der Abgabe irgendeines Dokuments eine ausführliche Datenschutzerklärung einzuholen: „Die Kindergartenverantwortlichen oder Kita- und Kinderhortverantwortlichen sollen ausführlich erklären, welche Personen mit den abgegebenen Daten in Verbindung kommen, was genau im jeweiligen Büro mit den Daten passiert, welche Datenschutzvorkehrungen getroffen wurden, um die hochsensiblen Gesundheitsdaten zu sichern, wie gewährleistet wird, dass niemand, aber auch niemand in der Schule oder der Dorfgemeinschaft über den Impfstatus oder Gesundheitsstatus eines Kindes Bescheid weiß.“
„Die Verletzung der Privacy-Bestimmungen in Sachen Gesundheitsdaten können als Straftaten verfolgt werden und es drohen laut dem staatlichen Privacy-Dekret 196/2003 Geldstrafen bis hin zu über 100.000 Euro – je nach Vergehen“, erklärt Pöder.
Für ihn ist klar: “Privacy-Verletzungen werden wir nicht hinnehmen, alle Schulen, Kigas, Kitas und alle betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen schon vorab durch Informationen usw. zu beachten und dann natürlich nach Entgegennahme der Unterlagen. Wir werden die Verantwortlichen für Datenschutzverletzungen in jedem Fall schonungslos zur Verantwortung ziehen.”
Allerdings warnt Pöder sowohl alle Landesregierungsmitglieder als auch Kindergarten- und Kitaverantwortlichen, auch nur ein einziges Kind vom Kindergartenzugang fernzuhalten: “Die Klagemöglichkeiten sind unendlich und ich möchte nicht an der Stelle der- oder desjenigen sein, der dann die Verantwortung vor Gericht übernehmen muss für eine Nicht-Zulassung eines Kindes zum Kindergarten oder zur Kita.”
Gleichzeitig betont Pöder, dass das Schul- und Kiga-Personal hier nur vom Impfgesetz und deren Machern für eine Arbeit missbraucht werde, die nur der Sanitätsbetrieb machen dürfte. “Leider kommt das Schul- und Kindergarten- sowie Kitapersonal ungewollt zum Handkuss. Deshalb sollten sich dort alle über die Gewerkschaften gegen die Umsetzung dieses Dekretes wehren”, so die BürgerUnion.
Der stellt den Eltern eine Unterlage zur Verfügung, mit der sie Schul- und Kindergarten – sowie Kita-Direktionen bzw. -leitungen Abmahnen und zur Erteilung von Auskünften über die Datenschutzbestimmungen auffordern können – im Zusammenhang mit den hochsensiblen Gesundheitsdaten, welche in den Schulen bzw. Kindergärten abgegeben werden sollen.